Allgemeines Was ist die ePA?

Die elektronische Patientenakte ist so etwas wie ein digitaler Ordner für Ihre Gesundheitsdaten. Dieser Ordner ist nicht bei Ihnen zu Hause und auch nicht in einer Arztpraxis, sondern er ist sicher digital gespeichert. In diesem Ordner werden wichtige Informationen über Ihre Gesundheit gesammelt. Was genau dahinter steckt, erfahren Sie hier.

Die elektronische Patientenakte

Mit der elektronischen Patientenakte – kurz ePA – können Sie Ihre Gesundheitsdaten digital speichern und verwalten.

So können nach einer Behandlung medizinische Dokumente direkt in die ePA hochgeladen werden – zum Beispiel Laborbefunde oder Arztbriefe.

Sie können auch selbst eigene Dokumente wie ein Schmerztagebuch oder Blutzuckerwerte hochladen.

Es lassen sich auch weitere Daten speichern. Zum Beispiel:

  • Impfpass
  • Notfalldaten
  • Medikationsplan

Sie allein entscheiden, wer Ihre Daten sehen und hochladen darf.

Ärzte oder andere Behandelnde bekommen nur Zugriff, wenn Sie es erlauben.

So behalten Sie immer den Überblick

  • Daten ansehen
  • Daten hochladen
  • Daten löschen – jederzeit

Auch Ihre Krankenkasse kann Abrechnungsdaten für Sie hochladen. Aber sie kann Ihre ePA nicht einsehen.

Für die ePA brauchen Sie keinen Aktenschrank – die ePA gibt es als sichere App auf dem Smartphone. 

Ab September 2025 können Sie die ePA auch auf einem stationären Endgerät (zum Beispiel einem PC) verwenden.

Kein Smartphone? Kein Problem!

Sie können Ihre ePA auch in der Arztpraxis verwalten lassen – gemeinsam mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Das ist die sogenannte "Offline-Nutzung".

Alle Arztpraxen, Apotheken und Pflegekräfte haben so einen besseren Überblick und können Sie individuell behandeln und beispielsweise Ihre Medikamente besser abstimmen.

Wichtig zu wissen:

Seit dem 15. Januar 2025 wird Ihnen automatisch eine ePA von Ihrer Krankenkasse eingerichtet.
Die Nutzung ist freiwillig. Wenn Sie keine ePA möchten, können Sie widersprechen.
Ihnen entstehen dadurch keine Nachteile.

Testen Sie Ihr Wissen!

Welche der folgenden Aussagen zur elektronischen Patientenakte (ePA) sind richtig?

(Mehrfachauswahl ist möglich)


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